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Wann sind Navigationslichter?

Navigationslichter (Lichter, Positionslichter) auf Sportbooten sind

– die Seitenlichter grün und rot, jeweils über einen Sektor von 112,5° scheinend

– das weiße Topplicht, über einen Sektor von 225° scheinend

– das weiße Hecklicht, über einen Sektor von 135° scheinend

Navigationslichter müssen bei Nacht und bei verminderter Sicht geführt werden. Sie zeigen die Lage und die Fahrtrichtung eines Schiffes an.

Sportboote, die unter Maschine laufen, müssen alle vier Lichter führen. Sportboote unter Segeln (ohne Maschine) müssen Seitenlichter und Hecklicht führen.

Merke: Mit Topplicht = Mit Maschine. Ohne Topplicht = Ohne Maschine.

Die beiden Seitenlichter dürfen zu einer 2-Farbenlaterne am Bug zusammengefasst werden. Die beiden Seitenlichter und das Hecklicht dürfen auf Segelbooten zu einer 3-Farbenlaterne auf dem Masttopp zusammengefasst werden.

Lichter eines Fahrzeugs unter Segeln – ohne Motor.
Lichter eines Fahrzeugs unter Segeln – ohne Motor.
Lichter eines Fahrzeugs, das unter Maschine läuft.
Lichter eines Fahrzeugs, das unter Maschine läuft.
2-Farbenlaterne am Bug.
2-Farbenlaterne am Bug.
3-Farbenlaterne auf dem Masttopp.
3-Farbenlaterne auf dem Masttopp.

Die Antwort wurde zunächst mittels KI aus der neuesten Auflage des Buches Sportküstenschifferschein + Sportbootführerschein See erstellt und danach von Rolf Dreyer überarbeitet.

Beantwortet am 20.07.2026

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