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Wie wird nach den KVR ausgewichen?

KVR Regel 17

1.) Muss von zwei Fahrzeugen eines ausweichen (der Ausweichplichtige, so muss das andere (der Kurshalter) Kurs (Fahrtrichtung) und Geschwindigkeit beibehalten, also unvermindert geradeaus weiterfahren.

2.) Der Ausweichplichtige MUSS möglichst frühzeitig und durchgreifend handeln, um sich gut klar zu halten (den Kurs um mindestens 20° nach Steuerbord ändern und/oder seine Geschwindigkeit deutlich verringern).

3.) Der Kurshalter MUSS seinen Kurs (seine Fahrtrichtung) und seine Geschwindigkeit beibehalten (Kurshaltepflicht).

4.) Ist der Ausweichpflichtige so nahe gekommen, dass dieser allein einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden kann, so MUSS der Kurshalter so manövrieren, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist (Manöver des letzten Augenblicks).

5.) Der Kurshalter DARF aber selbst manövrieren, sobald klar wird, dass das ausweichpflichtige Fahrzeug nicht angemessen handelt (Manöver des vorletzten Augenblicks). Dabei darf ein Kurshalter unter Maschine, sofern die Umstände es zulassen, gegenüber einem Fahrzeug an seiner Backbordseite seinen Kurs nicht nach Backbord ändern.

Das Manöver des vorletzten Augenblicks machen viele Sportboote, weil sie zu Recht annehmen, dass große Schiffe nicht ausweichen. Unter Maschine dürfen dann gegenüber einem Schiff an ihrer Backbordseite ihren Kurs nicht nach Backbord ändern.
Das Manöver des vorletzten Augenblicks machen viele Sportboote, weil sie zu Recht annehmen, dass große Schiffe nicht ausweichen. Unter Maschine dürfen dann gegenüber einem Schiff an ihrer Backbordseite ihren Kurs nicht nach Backbord ändern.

Die Antwort wurde zunächst mittels KI aus der neuesten Auflage des Buches Sportküstenschifferschein + Sportbootführerschein See erstellt und danach von Rolf Dreyer überarbeitet.

Beantwortet am 24.07.2026

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