Häufig gestellte Fragen
Benötigt man für den Sportbootführerschein ein ärztliches Attest?
Ja, das hat der Gesetzgeber so vorgeschrieben. Egal ob Sportbootführerschein See oder Binnen – mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss ein Tauglichkeitsnachweis vorgelegt werden. Der Tauglichkeitsnachweis muss auf einem speziellen Formular ausgestellt werden; Atteste für Flieger, Taucher oder Busfahrer werden nicht anerkannt. Das Formular können Sie hier downloaden, es muss doppelseitig ausgedruckt werden! Die Vorderseite muss ein niedergelassener Arzt unterschreiben. Den Sehtest auf der Rückseite kann eine Sehteststelle, den Hörtest ein Hörgeräteakusiker machen. Der Tauglichkeitsnachweis verliert nach 12 Monaten seine Gültigkeit. Er entfällt, wenn ein Sportbootführerschein vorgelegt wird, der nicht älter als 12 Monate ist.