13 Regeln für das Fahren auf der Elbe
Diese Regeln sollte jeder beachten, der auf der sächischen Elbe Motorboot fahren möchte.
1.) Wasserstand
Die obere Elbe ist bei Dresden je nach Wasserstand 100 bis 130 m breit, sie fließt mit 4 bis 5 km/h, bei sehr hohem Wasserstand mit bis zu 7 km/h. Der höchste schiffbare Wasserstand ist 5 m, der mittlere liegt bei 2 m. Unter 85 cm – was im Sommer keine Seltenheit ist – riskiert man eine Grundberührung mit Propellerschaden. Der Wasserstand lässt sich telefonisch abrufen (0351-19429) und natürlich auch im Internet. Zudem ist ein Lattenpegel am ersten Brückenpfeiler der Augustusbrücke auf der Seite der Dresdener Altstadt angebracht.
2.) Rechtsvorschriften
Die Elbe ist eine Binnenschifffahrtsstraße und hier gilt – auch für Sportboote – die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (die speziellen Vorschriften für die Elbe findet man im zweiten Teil). Sie verlangt zum Beispiel, dass motorisierte Sportboote allen Fahrzeugen (nicht aber Jetski und Wasserskibooten) ausweichen. Motorboote müssen also Segelbooten ausweichen – und natürlich auch allen Berufsschiffen. Besonders vorsichtig muss an Paddelbooten vorbeigefahren werden; manche Paddler haben von Schifffahrt keine Ahnung und es hat schon Unfälle gegeben. Natürlich müssen auch die Schallsignale beachtet werden. Wer deren Bedeutung nicht kennt, sollte stoppen, Platz machen und warten, bis das andere Fahrzeug vorbeigefahren ist.
3.) Brücken
Zwischen Brückenpfeilern – besonders an alten Brücken mit eng stehenden Pfeilern – kann stärkere Strömung auftreten; hinter dem Pfeiler (in Fließrichtung) sollte auch mit Wirbeln gerechnet werden. Für Berg- und für Talfahrer sind dann getrennte Brückendurchfahrten eingerichtet. Zwei gelbe (stehende) Quadrate zeigen eine Durchfahrt ohne Gegenverkehr an. Die Durchfahrt mit einer rot-weiß-roten Tafel ist für den Gegenverkehr bestimmt; sie darf nicht durchfahren werden. Ein gelbes (stehendes) Quadrat bedeutet, dass die Durchfahrt gestattet ist, aber mit Gegenverkehr gerechnet werden muss.
4.) Fahren bei Nacht und Nebel
Die Elbe darf bei Tag und bei Nacht befahren werden, bei Nacht aber nur mit den gesetzlich vorgeschriebenen (amtlich zugelassenen) Positionslaternen. Bei unsichtigem Wetter darf auf der Elbe nicht gefahren werden – es sei denn das Boot verfügt über Funk und Radar und der Bootsführer besitzt die jeweiligen Patente.
5.) Kennzeichen, Bootspapiere
Motorisierte Boote mit mehr als 3 PS und Segelboote ab 5,5 m Länge müssen mit einem Bootsnamen und dem Kennzeichen beschriftet sein. Der zum Kennzeichen gehörende Ausweis muss mitgeführt werden – bei mehr als 15 PS (Verbrennungsmotor) bzw. 7,5 kW (Elektromotor) auch der Sportbootführerschein Binnen.
6.) Fahrwasser
Das Fahrwasser ist durch rote und grüne Tonnen markiert – am rechten Ufer (in Fließrichtung rechts) liegen die roten und am linken die grünen Tonnen. Immer zwischen den Tonnen hindurchfahren und dabei nach Möglichkeit noch einige Meter Abstand zu den Tonnen halten. Wenn keine Tonnen ausliegen, fährt man am besten in der Mitte. Wichtig zu wissen: In Krümmungen ist das Wasser in der Außenkurve in der Regel etwas tiefer; denn innen fließt das Wasser langsamer, weshalb sich hier eher Ablagerungen bilden. Im tiefsten Teil des Fahrwassers, in der Fahrrinne, ist die Tauchtiefe meist ca. 20 bis 30 cm tiefer als der Pegel angibt, an einigen Stellen sogar einige Meter.
7.) Fähren
Auf der sächsischen Elbe gibt es nur noch eine Kettenfähre – in Rathen. Man erkennt sie am blauen Hinweisschild mit einem weißen Balken unter dem Fährsymbol. Diese Fähre sollte nur passiert werden, wenn sie an demjenigen Ufer liegt, an dem das blaue Hinweisschild steht. Freifahrende Fähren können an beiden Seiten passiert werden. Halten Sie klaren Kurs, zeigen Sie dem Fährmeister eindeutig, auf welcher Seite die Fähre passiert werden soll. Stellen Sie sicher, dass der Fährmeister Ihr Boot sieht.
8.) Überholen
Überholen ist nur gestattet, wenn die Strecke frei ist – dann aber zügig und mit ausreichendem Abstand. Achtung: Passieren zwei Fahrzeuge einander in geringem Abstand, so kann ein starker Sog entstehen, sodass die Schiffe zusammenstoßen. Wenn mit einem langsamen Boot ein größeres Schiff überholt werden soll, so kann die Überholstrecke sehr lang sein und in der nächsten Kurve kann ein Schiff entgegenkommen. Überholende Motorboote dürfen Segelboote, die im Fahrwasser gegen den Wind kreuzen (im Zick-Zack segeln), nicht behindern. Fahren Sie am besten hinter deren Heck her.
9.) Wellenschlag
Jedes Schiff erzeugt beim Fahren Wellen, die schräg hinter dem Schiff herlaufen und andere Boote, Badende oder das Ufer gefährden oder schädigen können. Gehen Sie mit der Geschwindigkeit runter, wenn Sie kleinere Boote – insbesondere Segel- oder Paddelboote – überholen. Rücksicht bewahrt andere vor gefährlichen Situationen und Sie selbst vor einer Anzeige. Ebenso muss auf Ankerlieger, Steganlagen oder am Ufer festgemachte Boote Rücksicht genommen werden. Die eigenen Wellen können eine verheerende Wirkung haben. Natürlich müssen Sie auch die Schilder Wellenschlag vermeiden beachten. Und schließlich kann Ihr eigenes Boot durch den Wellenschlag großer Schiffe ordentlich durchgeschüttelt werden. Was nicht richtig verstaut ist, landet auf dem Boden oder im Wasser, selbst Personen können dabei über Bord fallen.
10.) Begegnen
Ein Kleinfahrzeug (bis 20 m Länge) muss jedem Schiff ausweichen und das bedeutet auch, ihm das tiefere Fahrwasser zu überlassen, in Krümmungen also die Außenkurve. Machen Sie rechtzeitig Platz, sodass der Entgegenkommende Ihre Absichten frühzeitig erkennt. Normalerweise wird wie im Straßenverkehr rechts gefahren. Wenn ein entgegenkommendes Schiff jedoch an seiner rechten Seite neben dem Steuerhaus eine blaue Tafel hängen hat, dann fährt es auf der falschen Seite, also links wie in England. Das darf das Schiff; entgegenkommende Schiffe müssen dann ebenfalls auf die andere Fahrwasserseite wechseln.
11.) Badende
Der Propeller eines Motorbootes ist für jeden Menschen im Wasser lebensgefährlich. Nähern Sie sich daher einem Menschen im Wasser nur mit ausgekuppeltem Propeller (der aber immer noch mitdrehen und einen Menschen verletzen kann). Viele Menschen baden bei gutem Wetter in der Elbe. Vorsicht, Schwimmer sind im Wasser kaum zu sehen. Nicht auszudenken, wenn Sie einen Schwimmer überfahren (und tödlich verletzen) würden.
12.) Einweisung
Der Bootsführer ist uneingeschränkt für die Sicherheit des Bootes und aller Personen an Bord verantwortlich. Weisen Sie vor Fahrtantritt alle Personen auf die Gefahren hin. Kinder und Nichtschwimmer müssen eine Schwimmweste tragen. Personen sollten auch nicht während der Fahrt auf der Bordwand sitzen. Bei hoher Geschwindigkeit können schon kleine Wellen erhebliche Stöße verursachen und schlimmstenfalls Personen über Bord katapultieren. Zeigen Sie jedem, wo man sich festhalten und wie man sich bei hoher Geschwindigkeit im Sitz verkeilen kann. Schärfen Sie jedem Mitfahrer ein, dass der zugewiesene Platz nur nach Erlaubnis des Bootsführers verlassen werden darf. Während der Fahrt sollte das Vordeck besser nicht betreten werden. Nur wenn das Vordeck mit einer festen Reling geschützt ist, an der man sich gut festhalten kann, dürfen dort Personen sitzen. Alkohol ist nicht nur für den Bootsführer tabu (ab 0,5 Promille kann auch der Kfz-Führerschein eingezogen werden); es sollten grundsätzlich keine betrunkenen Personen mitgenommen werden.
13.) Mindestausrüstung
Die folgende Mindestausrüstung sollte immer an Bord sein:
1 Rettungsweste pro Person an Bord, 1 Rettungsring, 1 rote Flagge, Feuerlöscher, Verbandskasten, Werkzeug, Positionslaternen, Schallsignalgerät, 1 Eimer, 2 Paddel, 1 Bootshaken, 4 Festmacheleinen (6 bis 10 m), 4 Fender, 1 Anker (mind. 8 kg) mit 25 m Leine, 1 schwarzer Ankerball, Kartenmaterial, wetterfeste Kleidung und Sonnenschutz.