SKS-Schein für gewerbliche Tätigkeit ausreichend

Der Sportbootführerschein See berechtigt bekanntlich nur zum Führen von Fahrzeugen für Sport- und Freizeitzwecke. Für gewerbliche Zwecke war bislang gemäß Seesportboot-Verordnung (SeeSpbootV) der Sportseeschifferschein (SSS-Schein) vorgeschrieben. Das wird sich nun ändern.

SKS-Schein für gewerbliche Tätigkeit ausreichend

Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit einer Presse-Mitteilung darüber informiert, dass zukünftig ein Sportküstenschifferschein (SKS-Schein) für gewerbliche Zwecke innerhalb der 12-sm-Zone ausreicht. Ausbilder, die Einsteiger- und Grundlagenausbildung in Strandnähe in den Sportarten Segeln, Windsurfen und Kiten anbieten, benötigen danach nur noch einen SKS-Schein. Über eine entsprechende Erleichterung für geführte Angeltouren hatte ich bereits informiert.

Die amtlichen Sportbootführerscheine

Deutschland bietet fünf Wassersportpatente an; nicht jedem sind sie vertraut:

  • Sportbootführerschein See
    Erforderlich auf den Seeschifffahrtstraßen / 3-sm-Zone
  • Sportküstenschifferschein (SKS-Schein)
    Gilt in der 12-sm-Zone
  • Sportseeschifferschein (SSS-Schein)
    Gilt in ganz Europa und im Abstand von 30 sm von allen Festlandsküsten
  • Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein)
    Gilt weltweit
  • Sportbootführerschein Binnen
    Erforderlich auf den Binnenschifffahrtstraßen

Gesetzlich vorgeschrieben sind nur die Sportbootführerscheine See und Binnen. Alle weiterführenden Scheine sind freiwillig. Ihr Besitz kann jedoch aus versicherungs- oder strafrechtlichen Gründen notwendig werden, wenn nach einem Seeunfall außerhalb der 3-sm-Zone die Sachkunde des Skippers infrage gestellt wird.

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97 Kommentare

Frank

Hallo,
ich plane gerade ein Projekt zur kommerziellen Delfinbeobachtung wilder Delfine vor der portugiesischen Küste. Zur Zeit verfüge ich über den Sportbootführerschein See. Mir wurde als ausreichend das kroatische Küstenpatent B empfohlen. Ich bin deutscher Staatsbürger. Flagge des Bootes steht noch nicht fest.
Nach den Beiträgen in diesem Forum und meiner sonstigen Recherche bräuchte ich zumindest den SKS-Schein (als Deutscher). Bei Nachhaken beim österreichischen Anbieter wird mir aber immer versichert, dass das Küstenpatent B ausreichend wäre. Trifft das tatsächlich zu?
(Und bevor in vielen Fällen begründete Aufschreie erfolgen: ich habe als Biologe eine zwanzigjährige Berufserfahrung mit der Beobachtung wilder Delfinen und weiß die Tiere zu respektieren!)
Ich wäre für Hinweise sehr dankbar.
Mit besten Grüßen,
Frank

Rolf Dreyer

Als Deutscher unterliegen Sie deutschem Recht. Nach der $ 15 der See-Sportbootverordnung (SeeSpbootV) benötigen Sie den SKS-Schein, wenn die Tätigkeit in der 12-sm-Zone erfolgt. Das gilt unabhängig von der Flagge des Schiffes und auch bei einer Tätigkeit im Ausland.
Bei einer Tätigkeit in Portugal müssen Sie zudem portugiesisches Recht beachten. Hierzu kann ich keine Auskunft geben. Erkundigen Sie sich am besten vor Ort.
Das Küstenpatent B können Sie vergessen.

Dieter Hoffmann

Hallo,
mit dem SKS-Schein darf ich bis 12 sm vor der Küste navigieren. Die Distanz von Mallorca nach Ibiza beträgt rund 60 sm. Also kann ich mit dem SKS-Schein nicht von Mallorca aus nach Ibiza fahren. Was geschieht, wenn ich es dennoch mache? Werde ich in Ibiza kontrolliert und gefragt, von wo ich komme Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
Mit sportlichen Grüßen,
Dieter Hoffmann

Rolf Dreyer

Der SKS-Schein ist ein freiwilliger Führerschein für Segelyachten. Vorgeschrieben ist nur der Sportbootführerschein See. Mit dem Sportbootführerschein See dürfen Sie von Mallorca nach Ibiza fahren – ob Sie es können, müssen Sie selbst wissen. Sie werden auf Ibiza nicht kontrolliert und es fragt auch niemand, woher Sie kommen, um dann den Sportbootführerschein zu kontrollieren.
Die meisten Segler besitzen nur den SKS-Schein. Sie fahren damit auch über die 12-sm-Zone hinaus.
Vorgeschrieben ist der SKS-Schein nur für gewerbliche Tätigkeit auf Sportbooten.

Philipp

Hallo,
bei uns handelt es sich um einen Zusammenschluss von Freiberuflern, die gemeinsam Tauchprojekte durchführen, bei denen auch ein Boot genutzt wird, z.B. für Dreharbeiten oder zum Kartieren. Damit verdienen wir Geld. Aber wir nehmen keine Gäste an Bord und vermieten auch unser Boot nicht.
Handelt es sich nun wirklich um einen gewerblichen Einsatz eines Sportbootes dabei? Denn wir zahlen ja auch keine Gewerbesteuer, sondern sind ja freiberuflich tätig. Wir haben alle den Sportbootführerschein See (und nutzen das Boot auch nur in deutschen Küstengewässern und fragen uns, ob wir für unsere Bootsfahrten eigentlich den SKS-Schein benötigen würden? Die Versicherung ist sich auch nicht sicher.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Philipp

Rolf Dreyer

Die Verpflichtung, für gewerbliche Zwecke zumindest einen SKS-Schein zu besitzen, ist in der SeeSportboot-Verordnung geregelt. Nach meinem Verständnis der Verordnung brauchen Sie für Ihre Tätigkeiten keinen SKS-Schein. Eine rechtsverbindliche Antwort können Sie bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt bekommen.

Nicolai

Guten Abend,
ich würde gerne mit einer Motoryacht kommerzielle, 1-wöchige Reisen anbieten.
1.) Benötige ich außer meinem Sportbootführerschein, dem SKS-Schein und dem Seefunkzeugnis SCR weitere Dokumente, um eine Yacht kommerziell mit Gästen nutzen zu dürfen?
2.) Haben Sie eventuell eine weiterführende Quelle zu der Thematik kommerzielle Schiffsfahrt?
Danke vorab und viel Grüße
Nicolai

Rolf Dreyer

1.) Nach deutschem hem Recht nein, im Ausland vielleicht noch einen Versicherungsnachweis.
2.) SeeSportbootVerordnung.

Maria

Sehr geehrter Herr Dreyer,
ich würde gerne mit meinem Segelboot in Spanien arbeiten (unter deutscher Flagge). Meine Frage ist, ob ich mit dem SKS-Schein ein Boot in Spanien gewerblich führen darf, oder ob dieser Schein nur in Deutschland gültig ist. Falls ja, muss man über SKS-Schein hinaus einen weiteren Schein machen (Funkzeugnis, Pyroschein)?
Vielen Dank im Voraus,
Maria

Rolf Dreyer

Den SKS-Schein müssen Sie nach deutschem Recht, das für Deutsche und für Boote unter deutscher Flagge auch im Ausland gilt, besitzen. Ob es darüber hinaus noch spanische Vorschriften gibt, die Sie ebenfalls beachten müssen, weiß ich nicht. Bitte erkundigen Sie sich vor Ort. Ein Funkzeugnis ist erforderlich, wenn Ihr Boot mit einem Funkgerät ausgerüstet ist. Der Pyroschein wird in Spanien nicht benötigt.

Frances

Hallo und Guten Abend,
ich würde gern im Inland und an der Küste einen Sportbootführerschein für Wasserski machen. Sehe ich es richtig, dass ich dazu den SKS-Schein benötige und den Sportbootführerschein See? Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt konnte mir keine Antwort geben, da sie keine Prüfungen abnehmen, hat die Dame gesagt.
Liebe Grüße und danke im Voraus

Rolf Dreyer

Für Ihr Vorhaben brauchen Sie den Sportbootführerschein See und Binnen. Den können Sie leicht und schnell für ca. 300,- bis 350,- € mit meinem Online-Kurs machen. Ein SKS-Schein wird dazu nicht benötigt.

Schäfer

Hallo,
ich plane, auf Binnengewässern geführte Touren durchzuführen. Welche offiziellen Scheine sind dafür nötig? Sportbootführerschein Binnen ist klar, aber was noch? Erst mal nicht mehr als vier Personen.
Vielen Dank

Rolf Dreyer

Eine gewerbliche Personenbeförderung auf Binnenwasserstraßen ist meines Wissens nur nach einer (beruflichen) Binnenschifferausbildung und -prüfung möglich. Ich würde auf den Touren auch „schulen“ und das Ganze als Bootsschule laufen lassen. Das bietet zudem den Vorteil, keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen, da eine Schule kein Gewerbebetrieb ist.

Max

Sehr geehrter Herr Dreyer,
ich überlege eine Bootfahrschule zu eröffnen und würde dann auch Fahrstunden geben wollen. Ich bin im Besitz des Sportbootführerscheins See und Binnen. Mit der Fahrschule soll natürlich auch ein kleiner Gewinn erzielt werden, daher kommerzielle Nutzung. Muss ich den SKS-Schein machen? Und welche Voraussetzungen müssen zusätzlich erfüllt werden?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Max

Rolf Dreyer

Rechtsgrundlage für die Ausbildung an der Küste und auf See ist die SeeSportbootverordnung. In § 15 Fahrerlaubnis (1a) heißt es dort: Im Einzelfall kann die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt abweichend von Absatz 1 Satz 2 … einen Sportbootführerschein See … als ausreichenden Nachweis der Fahrerlaubnis bei Einsatz des Sportbootes bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer anerkennen …
Die Anforderungen an das Boot beschreibt § 14 Sicherheitszeugnis: Ein Sportboot darf nur gewerbsmäßig genutzt werden, wenn es ein Sicherheitszeugnis der Berufsgenossenschaft, oder eine Prüfbescheinigung … besitzt und den übrigen Anforderungen der Schiffssicherheitsverordnung entspricht. …
Für die Ausbildung auf Binnengewässern gibt es keine Vorschriften. Hier muss der Ausbilder lediglich den Sportbootführerschein Binnen haben. Das Boot muss führerscheinpflichtig und mit den üblichen Sicherheitseinrichtungen versehen sein.
Eine Gewerbeanmeldung benötigen Sie nicht, da eine Schule kein Gewerbebetrieb ist. Es muss also auch keine Gewerbesteuer bezahlt werden.
In jedem Fall sollten Sie mit dem Leiter des zuständigen Prüfungsausschusses besprechen, in welcher Form die Anforderungen an die praktische Prüfung umgesetzt werden sollen. Am besten nehmen Sie einmal als Gast an einer praktischen Prüfung teil.
Für weitere Informationen können Sie mich gerne anrufen.

Stefan Herbst

Sehr geehrter Herr Dreyer,
vielen Dank für die immer wieder interessanten und aufschlussreichen Antworten zu den zahlreichen Fragen zum gewerblichen Einsatz. Hier sind meine Fragen:
1. Darf ich mit meinem SKS-Schein in der 12-sm-Zone auf einer entsprechend abgenommenen Segelyacht (Sicherheitszeugnis der BG Verkehr) eine gewerbliche Ausbildung (Gewerbeanmeldung ist gewollt) für den Sportbootführerschein See und auch für den SKS-Schein durchführen?
2. Oder darf ich das nur für den Sportbootführerschein See?
3. Falls keine SKS-Ausbildung erlaubt ist: Ich kann einen Yachtmaster Offshore (150 nm von jedem sicheren Hafen) allerdings keinen SSS-Schein vorweisen. Würde der als Befähigungsnachweis für eine SKS-Ausbildung ausreichen?
4. Darf die Ausbildung auf allen Meeren in der 12-sm-Zone stattfinden oder ist sie auf deutsche Gewässer beschränkt (Segelyacht unter deutscher Flagge)?
5. Wie sieht ein solches Ausbildungsvorhaben Sportbootführerschein-See und zum SKS-Schein auf einem Gewässer wie dem IJsselmeer aus, wenn die Auszubildenden die für den SKS-Schein erforderlichen Seemeilen bereits besitzen?
Recht herzlichen Dank im Voraus für die Rückantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Herbst

Rolf Dreyer

Antwort zu Frage 1: Ja, aber eine Gewerbeanmeldung ist nicht nötig, weil eine Schule nicht gewerbesteuerpflichtig ist.
Antwort zu Frage 2: Nein
Antwort zu Frage 3: Entfällt
Antwort zu Frage 4: Die Ausbildung darf auf allen Meeren erfolgen.
Antwort zu Frage 5: Dies ist der Prüfungsinhalt zum Sportbootführerschein See und zum SKS-Schein. Sprechen Sie sich aber vorher mit den Prüfungsausschüssen des DMYV, des DSV-Münster und des DSV-Rhein-Ruhr ab.

Stefan

Guten Tag Herr Dreyer,
zusammen mit einem Freund beabsichtige ich, auf dem Main und weiteren Binnengewässern im Bereich Frankfurt sogenannte Tages-Yacht-Ausflugsfahrten mit eigenem oder auch gechartertem Boot anzubieten. Ich bin im Besitz von Sportbootführerschein See und Binnen, SKS-Schein, SRC und BR-Schein. Ist dies dafür ausreichend oder sind weitere Zulassungen erforderlich?
Beste Grüße
S.A.

Rolf Dreyer

Meines Wissens ist gewerbliche Tätigkeit auf Binnenschifffahrtsstraßen grundsätzlich nur mit einem Berufspatent erlaubt. Aber das ist nicht mein Fachgebiet. Informieren Sie sich am besten beim zuständigen Wasser- und Schifffahrtsstraßenamt (WSA) und beim Frankfurter Wasserschutzpolizeirevier Osthafen.

Rolf Dreyer

Inzwischen konnte ich in Erfahrung bringen, dass gewerbliche Personenbeförderung auf Sportbooten mit dem Sportbootführerschein Binnen erlaubt ist. Allerdings muss das Boot zugelassen sein und zwar zur Nutzung im Gelegenheitsverkehr nach der Sportbootvermietungsverordnung oder als Fahrgastboot im Sinne der Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt (BinSchUO).

Matthias

Herr Dreyer,
welche Nachweise haben Sie?
Gruß Matthias

Rolf Dreyer

Ich besitze alle Scheine, die es für die Sportschifffahrt gibt: den Sportbootführerschein See und Binnen, den SKS-Schein, den SSS-Schein, den SHS-Schein, die Seefunkzeugnisse SRC und LRC, das Binnenfunkzeugnis UBI sowie den Pyroschein. Zudem war ich jahrelang Prüfer für den SSS- und den SHS-Schein.

Florian Klinge

Sehr geehrter Herr Dreyer,
ich bin Inhaber des SKS-Scheins und des Seefunkzeugnisses SRC und möchte gerne als Skipper auf einer Charteryacht tätig werden. Die Yacht wird hierbei vom Unternehmen gechartert. Die Gäste bezahlen das Unternehmen für Yacht und Skipper. Ich kann dem Unternehmen dann eine Rechnung stellen über die Vergütung für diesen Törn. Benötige ich hierfür einen Gewerbeschein oder kann ich als Skipper freiberuflich eine Rechnung schreiben? Eine berufliche Skipperhaftpflicht würde ich in jedem Fall abschließen. Gibt es Weiteres zu beachten?
Vielen Dank!

Rolf Dreyer

Ich bin kein Steuerberater und ich kann und darf keine steuerlichen Auskünfte erteilen. Aus eigener Erfahrung weiß ich aber, dass für Schulungszwecke kein Gewerbeschein nötig ist. Eine Schule ist kein Gewerbebetrieb. Für Lustreisen, wie Sie sie planen, kann es anders sein. Auf jeden Fall sollten Sie ein Kleingewerbe anmelden. Bei einem Jahresumsatz unter 17.500 Euro pro Jahr gilt man als Kleinunternehmer und muss weder Umsatzsteuer noch Gewerbesteuer noch andere Unternehmenssteuern zahlen.

Andreas B

Sehr geehrter Herr Dreyer,
zählt es als gewerbliche Fahrt, wenn ich lediglich ein Werbetransparent auf meinem Boot installiere, ohne dabei Fahrgäste an Bord zu nehmen? Oder ist das mit dem Sportbootführerschein zulässig? Ich beziehe mich hier auf Binnenwasserstraßen.
Viele Grüße

Rolf Dreyer

Nein, das ist keine gewerbliche Fahrt und mit dem Sportbootführerschein erlaubt.

Monika

Hallo Herr Dreyer,
ich habe den Sportbootführerschein See und Binnen. Ich möchte in Zukunft Schiffe überführen, eine Bootsfahrschule eröffnen und als Ausbilderin arbeiten. Muss ich hierfür den SKS-Schein haben und was darf ich dann damit machen? Oder muss es der SSS-Schein sein?
Herzlichen Dank
Monika

Rolf Dreyer

Mit dem Sportbootführerschein See dürfen Sportboote nicht gewerbsmäßig genutzt werden. Dazu ist zumindest der SKS-Schein nötig. Wenn Sie die 12-sm-Zone verlassen möchten, brauchen Sie auch noch den SSS-Schein. Weitere Info finden Sie in diesem Artikel.

Anton

Guten Tag Herr Dreyer,

vielen Dank für die vielen Antworten auf die Anliegen der Leser. Momentan fahren wir privat mit 12 Personen (plus Skipper) ein auf diese Personenanzahl zugelassenes Boot mit dem Sportbootführerschein See. Alle Anforderungen der Schiffssicherheitsverordnung werden eingehalten.

Nun möchten wir gerne mit dem gleichen Boot (kleiner als 15 m) auch maximal 12 Personen innerhalb der 3-sm-Zone an der Küste gewerblich Touren anbieten. Sportbootführerschein See ist seit 20 Jahren soweit vorhanden. Wenn ich das richtig deute, wäre ein SKS-Schein mit Seefunkzeugnis dafür notwendig. Das Sportboot muss außerdem den Anforderungen der Schiffssicherheitsverordnung genügen und für das Sportboot muss ein Sicherheitszeugnis der Berufsgenossenschaft Verkehr ausgestellt worden sein.

Ich verstehe nicht unbedingt, wieso man bei gleicher Leistung (gleiche Touren) und gleiches Boot verschiedene Scheine benötigt:
12 Personen Privat Sportbootführerschein See
12 Personen Gewerblich SKS-Schein

Da die Netzabdeckung bis zur 12-sm Zone reicht, verstehe ich auch nicht unbedingt, wieso man ein Seefunkzeugniss machen muss.

Wie würde es denn aussehen, wenn man daraus Vereinsfahrten bzw Schulungsfahrten machen würde? Eine entsprechende Windsurfschule wäre vorhanden, allerdings wäre die Möglichkeit der Befreiung auf 300 Meter Abstand von der Küste uninteressant.

Beste Grüße
Anton

Rolf Dreyer

Nur Privatfahrten sind mit dem Sportbootführerschein erlaubt, gewerbliche Fahrten nicht. Dafür wird in der 12-sm-Zone der SKS-Schein verlangt. Und weil die BG Verkehr ein Seefunkgerät vorschreibt, braucht man auch das SRC. Das gilt auch für Schulungsfahrten einer Windsurfschule. Lediglich echte Vereinsfahrten sind nicht gewerblich. Es muss sich dann um einen eingetragenen Verein handeln. Die Mitfahrer müssen Vereinsmitglieder sein. Und vor allem darf dafür kein Geld und keine „Kostenbeteiligung“ verlangt werden.

Dennis Mohr

Hallo Herr Dreyer,
wir sind eine Tauchschule in Griechenland und dürfen unsere Boote bis max. 12 Personen gewerblich mit dem Sportbootführerschein See fahren. Nun möchten wir ein Boot allerdings mit mehr als 12 Personen gewerblich fahren können. Dieses hatte bis dato einen Kapitän, der aber aufgehört hat, für uns zu arbeiten. Können Sie mir sagen ob es ein äquivalentes Diplom gibt, der mich berechtigen würde dies zu tun? SKS-Schein? Um den Schein des Kapitäns machen zu können, muss ein griechischer Staatsbürger zwei Jahre lang zur See fahren und kann erst dann zur Prüfung zugelassen werden.
Vielen Dank

Rolf Dreyer

Zum Führen von Booten mit mehr als 12 Personen an Bord, ist auch in Deutschland ein nautisches Patent erforderlich. Ich vermute, Ihre Boote laufen nicht unter deutscher Flagge. Sonst müssten die Bootsführer zumindest den SKS-Schein haben.

Benjamin Grupp

Hallo Herr Dreyer,

toll, wie Sie hier auf die Fragen von Nutzern und Interessenten eingehen! Auch ich möchte mich in die Reihe der Fragenden einreihen und würde mich über eine Antwort freuen:

Darf ich als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland ein Segelboot
a) unter deutscher Flagge (in deutschen / internationalen Gewässern)
b) unter fremder Flagge (in deutschen / internationalen Gewässern)

gewerblich führen (z.B. Kojencharter, Deliveries), wenn ich im Besitz eines sowohl commercially als auch STCW endorsed Yachtmaster-Zertifikats bin?

Das STCW endorsement „verspricht“ eigentlich die Anerkennung auch unter anderen Flaggen, in deutschen Gesetzestexten finde ich dazu allerdings nichts (außer den oft zitierten $$ 15/19 in der SeeSpbootV).

Vielen lieben Dank, viele Grüße und alles Gute für 2022!

Rolf Dreyer

Nein, das ist in deutschen Gewässern und unter deutscher Flagge auch in ausländischen Gewässern nicht gestattet. Sie brauchten dafür zumindest den SKS-Schein. Rechtsgrundlage ist die von Ihnen bereits zitierte See-Sportbootverordnung.

Andreas

Hallo Herr Dreyer,
Sie haben zwar schon sehr viele Fragen beantwortet, allerdings waren meine Fragen noch nicht darunter. Ich wohne in Deutschland und möchte für einen Segelreisenveranstalter (Kojencharter) gewerblich als Skipper fahren. Die Yachten werden gechartert und sind daher in der Regel nicht unter deutscher Flagge und die meisten Törns sind auch nicht in deutschen Gewässern. Ist mein SKS-Schein hierfür ausreichend?
Mir wurde gesagt, dass die meisten Staaten ausländische Scheine für kommerzielle Nutzung nicht akzeptieren und es dann Probleme mit der Versicherung geben könnte.
Vielen Dnak für Ihre Einschätzung

Rolf Dreyer

Für Yachten unter deutscher Flagge müssen die Vorschriften der SeeSportBootVerordnung beachtet werden, auch im Ausland. Danach dürfen Sie in Küstengewässern (12-sm-Zone) Segelyachten gewerblich führen.
Im Ausland unterliegen Sie grundsätzlich dem Recht des Gastlandes. Das betrifft auch die Fahrerlaubnis. Versicherungen versuchen die Begleichung größerer Schäden mit allen Tricks zu vermeiden. Häufig wird in der Tat die Zahlung abgelehnt mit der Behauptung mangelnder Qualifikation des Skippers. Ich empfehle Ihnen dringend, selbst eine Skipper-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch den Fall einschließt, dass ein Mitsegler über Bord geht und ertrinkt. Wenn es sich dabei um einen Zahnarzt mit Familie handelt, könnten Unterhaltsforderungen auf Sie zukommen. Zudem sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren, dass er gegen Sie gerichtete Forderungen infolge von Sach- und Personenschäden begleicht. In der Regel ist bei der Vergütung gewerblich tätiger Skipper nicht die große Verantwortung, die sie tragen, berücksichtigt.

LexUsa

Guten Tag Herr Dreyer

zunächst mal vielen Dank, dass Sie bereits schon so viele Fragen beantwortet haben. Die Segler Community ist Ihnen zu großem Dank verpflichtet!

Ich habe einen SKS-Schein und ein Seefunkzeugnis SRC. Ich skippere für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland, bin deutscher Staatsbürger und wohne auch in Deutschland. Da das Unternehmen keine eigenen Boote hat, werden Boote gechartert. Meistens von DreamYachtCharter, also die meisten Boote unter französischer Flagge. Wie verhält sich das nun genau mit den 12 Seemeilen? Zählt hier wirklich nur das Festland? Das würde bedeuten, dass man selbst in Sardinien nicht skippern darf, da es ja eine Insel ist und das Festland weiter als 12 sm entfernt. Genauso wenig dann auch auf Mallorca, Kykladen, Kreta, Elba etc.?
Ebenfalls würde mich noch die Kanaren sowie die Karibik interessieren. In der Karibik gibt es ja viele Inseln, manche gehören zu Frankreich, andere wiederum sind eigenständig. Das würde bedeuten, für eine französische Überseeinsel bräuchte man den SHS, da das Festland sehr weit weg ist und für eine eigenständige Insel dann den SKS, da die Insel selbst sich wohl als Festland betrachtet?

Rolf Dreyer

Der SKS-Schein gilt auch im Küstenmeer (12-sm-Zone) von Inseln.

Daniel

Sehr geehrter Herr Dreyer,
ich führe beruflich Arbeits- und Bereitschaftsboote auf der Tideelbe und in der 3sm-Zone. Es finden Probe- und Einstellfahrten ohne Personenbeförderung statt. Da es sich nicht um Sportboote handelt und eine gewerbliche Nutzung vorliegt, wird der Sportbootführerschein See nicht ausreichend sein. Auch beim SKS-Schein wird immer wieder auf Sportboote verwiesen?
Können Sie mir Auskunft geben, welcher Befähigungsnachweis notwendig ist?
Vielen Dank!

Rolf Dreyer

Leider nein. Das weiß ich auch nicht. Bitte wenden Sie sich an die Wasserschutzpolizei.

Sander

Lieber Herr Dreyer,
zu allererst ganz herzlichen Dank für die Bereitwilligkeit, Ihre Kenntnisse mit uns allen zu teilen. Es hilft, auch mir, in vielen Entscheidungsprozessen. Zum Thema SKS habe ich folgende Frage. Ich habe den Sportbootführerschein See und das SRC. Ich bin niederländischer Staatsbürger. Wenn ich nun eine deutsche Segelyacht chartern möchte und für das Skippern eine Vergütung bekomme, brauche ich dann den SKS-Schein? Unterliege ich dem deutschen Recht? Was ist in diesem Falle maßgeblich, meine Nationalität oder die Flagge des Bootes? Danke!

Rolf Dreyer

Die Führerscheinpflicht für gewerblich genutzte Sportboote ist in der See-Sportbootverordnung geregelt. In § 1 heißt es: „Diese Verordnung gilt für die Sportboote und Wassermotorräder im Bereich der deutschen Seeschifffahrtsstraßen und der seewärts angrenzenden Gewässer des deutschen Küstenmeeres.“ Auch als Niederländer unterliegen Sie in Deutschland deutschem Recht. Selbst wenn Sie als Niederländer eine gewerblich genutzte Yacht unter niederländischer Flagge führen wollten, brauchten Sie den SKS-Schein.

Brigitte55

Hallo Herr Dreyer,

uns wurde eine Kabine auf einem gecharterten 42-Fuß-Segelkatamaran unter französischer Flagge auf den Seychellen angeboten. Im Angebot enthalten war ein deutscher Skipper, also ein kommerzielles Angebot. Welche Lizenz braucht der Skipper? Reicht ein SKS? Die Inseln liegen ca. 30 sm auseinander.

Danke!

Rolf Dreyer

Ja, nach deutschem Recht reicht der SKS-Schein aus.

Stefan

Sehr geehrter Herr Dreyer,

Ich bin Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland, besitze den Sportbootführerschein See, den SKS-Schein und das SRC. Ich fahre – lediglich für einen Unkostenbeitrag und der Freude anderen Menschen das Segeln nahe bringen zu können – für eine deutsche Segelschule Ausbildungstörns in Slowenien/Kroatien als Skipper mit von der Schule vor Ort gecharterten Yachten (kroatische/slowenische Flagge). Nun bin ich unsicher, ob ich vor allem rechtlich auf der sicheren Seite bin.
Meine Fragen wären:
– Müsste ich aus steuerlichen Gründen ein (Klein-)unternehmen betreiben?
– Welche Versicherungen benötige ich und welche die Segelschule?
– Gibt es weitere Aspekte, um das doch nicht unerhebliche persönliche Risiko (im Verhältnis zu dieser fast schon ehrenamtlich zu nennenden Tätigkeit) abzusichern?
– Teichen meine Scheine aus?
Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre Hilfe

Rolf Dreyer

Sie sind kein Kleinunternehmer, müssten aber Ihre Einkünfte als Segellehrer bei Ihrer Steuererklärung angeben. Sammeln Sie dazu alle Belege.
Als Skipper sind Sie verantwortlich für das Schiff und alle Personen an Bord. Mit Ihrem Arbeitgeber müssten Sie schriftlich vereinbaren, dass er alle von Ihnen verursachten Sach- und Umweltschäden übernimmt. Ob das auch im Verhältnis zum Vercharterer möglich ist ob ob Sie in jedem Fall gemeinsam haften, weiß ich nicht. Das hängt vom Recht des jeweiligen Gastlandes und dem Chartervertrag ab. Für Personenschäden haften Sie in jedem Fall. Das kann bis zur Unterhaltszahlung für die Familie eines unter Ihrer Verantwortung gestorbenen Familienvaters gehen. Über eine Skipperhaftpflichtversicherung können Sie sich z. B. bei Schomacker oder Pantaenius informieren.
Ich würde jedem dringend davon abraten, solche Reisen zu skippern. Das Risiko, dass etwas passiert, ist vielleicht nicht besonders hoch. Aber wenn doch ein Schaden eintreten sollte und man persönlich haften muss, kann es einen finanziell ruinieren.
Ihre Scheine reichen nach deutschem Recht aus. Ob das auch nach slowenischem und kroatischem Recht gilt, kann ich nicht beurteilen.

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